(Erstausgabe zum 01.01.2004)
Das Attribut kennzeichnet mit "ja" nicht verschreibungspflichtige aber
apothekenpflichtige Fertigarzneimittelpackungen, die unter bestimmten Voraussetzungen
erstattungsfähig sind. Voraussetzung ist, dass das Fertigarzneimittel den Ausnahmeregelungen nach
Arzneimittel-Richtlinie 16.F. entspricht.
Derzeit sind alle nicht verschreibungs- aber apothekenpflichtigen Fertigarzneimittelpackungen mit
"ja" gekennzeichnet, da eine objektive Umsetzung der Arzneimittel-Richtlinie nach
jetzigem Kenntnisstand nicht rechtssicher möglich ist. Nichtarzneimittel, verschreibungspflichtige
sowie nicht apothekenpflichtige Arzneimittel sind von dieser Regelung nicht betroffen und daher mit dem
Wert "keine Angabe" belegt.
Das Attribut berücksichtigt nicht die Ausnahme, dass für Kinder nicht verschreibungspflichtige
aber apothekenpflichtige Arzneimittel grundsätzlich zu Lasten der GKV abgegeben werden
dürfen.
Richtlinien über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ("Arzneimittel-Richtlinien /
AMR") (pdf)
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