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| 1. Aktuelle Meldungen versch. Institute: (Top) |
| Pressemitteilung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) | 2026.10.07
| Impfschutz im Herbst: Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Grippe, Corona, RSV und Pneumokokken
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit startet mit bundesweiter Kampagne "Zusammen geschützt" in die kalte Jahreszeit und informiert über digitale Impf-Checks
Wenn die Tage kürzer werden und die Temperaturen sinken, haben Atemwegsinfektionen Hochsaison: Grippeviren, Coronaviren, RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus) und Pneumokokken-Bakterien verbreiten sich in der kalten Jahreszeit besonders leicht. Für ältere Menschen, chronisch Kranke und Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen stellen diese Erreger ein besonderes Risiko dar. In der Wintersaison 2025/26 gab es in der Bevölkerung rund 180 Millionen akute Atemwegserkrankungen - circa 429.000 Menschen wurden mit schweren akuten respiratorischen Infektionen in Kliniken behandelt, rund 22.700 von ihnen starben, so der aktuelle Saisonbericht des Robert Koch-Instituts (RKI).
Mit der Kampagne "Zusammen geschützt" ruft das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) gemeinsam mit dem RKI deshalb auch in diesem Herbst wieder zum rechtzeitigen Impfen auf. Ab Anfang Oktober 2026 sind die aktualisierten Plakate und Anzeigen der Kampagne "Zusammen geschützt" bundesweit im öffentlichen Raum sowie in den Medien zu sehen.
Dr. Johannes Niessen, Kommissarischer Leiter des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit: "Grippe, COVID-19, RSV- und Pneumokokken-Infektionen sind mehr als ein lästiger Infekt. Gerade bei älteren Menschen und Personen mit chronischen Erkrankungen können die Erreger schwere und teilweise lebensbedrohliche Krankheitsverläufe verursachen und auch langfristig zu Komplikationen führen. Gezielte und rechtzeitige Impfungen bieten den besten Schutz. Mein Rat: Nutzen Sie unsere Online-Impfchecks zu Beginn der Infektzeit, um Ihren Impfschutz zu überprüfen. Ergänzende Beratung dazu erhalten Sie entweder in der hausärztlichen Praxis oder in Ihrer Apotheke." Zum Auftakt der Kampagne "Zusammen geschützt" gibt das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) verständliche Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Impfungen im Herbst.
Frage 1: "Warum ist die Pneumokokken-Impfung wichtig?" Pneumokokken sind die häufigsten bakteriellen Erreger von Lungenentzündungen ausserhalb des Krankenhauses. Sie können auch eine Sepsis (Blutvergiftung) oder Hirnhautentzündung (Meningitis) auslösen. Da Pneumokokken sehr verbreitet sind und besonders schwere Erkrankungen verursachen können, ist die Impfung gegen Pneumokokken für alle, die ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben, wichtig. Die STIKO empfiehlt die Pneumokokken-Impfung allen Kindern bis 2 Jahre und Menschen ab 60 Jahren sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder beruflichem Risiko. Die Pneumokokken-Impfung kann gemeinsam mit anderen Impfungen im Herbst verabreicht werden.
Frage 2: "Wer braucht eine RSV-Impfung?" Die STIKO empfiehlt allen Menschen ab 75 Jahren eine einmalige RSV-Impfung. Menschen zwischen 60 und 74 Jahren mit bestimmten schweren Grunderkrankungen sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sollten ebenfalls geimpft werden. Am besten erfolgt die Impfung vor Beginn der RSV-Saison im September oder Anfang Oktober. Neugeborene und Säuglinge sollten zum Schutz in der ersten RSV-Saison eine Prophylaxe mit einem Antikörper erhalten.
Frage 3: "Was ändert sich bei der Corona-Impfung?" Die STIKO hat ihre Empfehlung im Juli 2026 angepasst. Die jährliche Auffrischimpfung wird nun allen Personen ab 75 Jahren empfohlen, bisher lag die Altersgrenze bei 60 Jahren. Die Empfehlung für gesunde Erwachsene, eine Basisimmunität aufzubauen, entfällt: Die meisten Erwachsenen sind durch Impfungen und durchgemachte Infektionen gut vor schweren Verläufen geschützt. Weiterhin gilt: Jährlich geimpft werden sollten unter anderem Menschen mit bestimmten Grunderkrankungen, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Schwangere bei einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung sowie bestimmtes medizinisches und pflegerisches Personal.
Frage 4: "Wann ist der beste Zeitpunkt für die Corona-Impfung?" COVID-19 tritt wie viele andere Atemwegserkrankungen inzwischen vermehrt im Herbst und Winter auf. Die STIKO empfiehlt die Impfung deshalb möglichst zu Beginn der Saison im Spätsommer oder Frühherbst. Eine fehlende Impfung sollte möglichst rasch während der Saison nachgeholt werden. Wer ein gesundes Immunsystem hat und sich im Laufe des Jahres bereits angesteckt hat, kann in der Regel auf die Auffrischung verzichten.
Frage 5: "Warum sollte ich mich gerade jetzt impfen lassen?" Zwischen Herbst und Frühjahr treten viele ansteckende Atemwegserkrankungen gehäuft auf. Dann halten sich viele Personen häufiger in geschlossenen, schlecht gelüfteten Räumen auf. Die Luft ist trockener, sodass sich Erreger leichter verbreiten. Bis der Impfschutz aufgebaut ist, dauert es etwa zwei Wochen. Deshalb ist es sinnvoll, sich rechtzeitig vor Beginn der Infektionswellen impfen zu lassen.
Frage 6: "Wer sollte sich gegen Grippe impfen lassen - und wann?" Die STIKO empfiehlt die jährliche Grippeimpfung allen Menschen ab 60 Jahren, Menschen jeden Alters mit bestimmten Grunderkrankungen, Schwangeren, Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen sowie medizinischem und pflegerischem Personal. Ein guter Zeitpunkt ist Oktober bis Mitte Dezember, doch auch später ist die Impfung noch sinnvoll.
Frage 7: "Schützen die Impfungen nur vor Atemwegserkrankungen?" Nein, Impfungen können mehr. So gibt es Hinweise darauf, dass ein Zusammenhang zwischen Grippeerkrankungen und Herzinfarkten sowie Schlaganfällen besteht. Bei Vorliegen von anderen Risikofaktoren kann eine Grippe Herzinfarkte oder Schlaganfälle begünstigen. Das Risiko kann durch die Grippeimpfung gesenkt werden.
Frage 8: "Kann ich mehrere Impfungen an einem Termin bekommen?" Ja, laut STIKO ist es bei entsprechender Empfehlung möglich am selben Termin gleichzeitig gegen Grippe, Corona, RSV oder Pneumokokken zu impfen. Welche Kombination sinnvoll ist, sollte im Gespräch mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt geklärt werden.
Frage 9: "Wo kann ich mich impfen lassen und wer übernimmt die Kosten?" Anlaufstelle kann die hausärztliche bzw. kinderärztliche Praxis sein. Auch andere Fachärztinnen und Fachärzte sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte dürfen impfen. Zudem bieten einige Apotheken Grippe- und COVID-19-Impfungen für Erwachsene an. Die Kosten für von der STIKO empfohlene Impfungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen und in der Regel auch die privaten Krankenversicherungen.
Frage 10: "Wie finde ich heraus, welche Impfungen ich brauche?" Mit den Online-Impfchecks des BIÖG lässt sich der Impfschutz gegen Grippe, Corona, RSV und Pneumokokken schnell überprüfen. Nach wenigen Klicks erhalten Nutzerinnen und Nutzer eine individuelle Empfehlung auf Grundlage der aktuellen STIKO-Empfehlungen. Das Ergebnis kann eine gute Grundlage für das Gespräch in der Arztpraxis bieten.
Online-Impfchecks und weitere Materialien für Fachkräfte: Mit den Online-Impfchecks des BIÖG lässt sich der eigene Impfschutz rasch und unkompliziert überprüfen. Für Arztpraxen, Apotheken, Pflegeeinrichtungen, Kommunen sowie weitere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren stehen Plakate, Flyer und Broschüren zum Download und zur kostenlosen Bestellung bereit. Die Impfchecks sowie verschiedene häufig gestellte Fragen (FAQs), unter anderem zu Erregern, Impfempfehlungen und Impfstoffen, lassen sich zudem per Code-Snippet auf der eigenen Website einbinden.
Weitere Informationen: Auf der Seite www.infektionsschutz.de/atemwegserkrankungen bündelt das BIÖG alle Informationen zur Kampagne: Wissenswertes zu den Erregern, Impfempfehlungen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Schwangere, Erregersteckbriefe zum Herunterladen, den aktuellen Impfkalender sowie passende Hygienetipps.
Kostenlose Infomaterialien zu Atemwegsinfektionen: https://shop.bioeg.de/themen/impfungen-und-persoenlicher-infektionsschutz/schutz-vor-atemwegsinfektionen/
Bestellung der kostenlosen Materialien des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit unter: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, 50819 Köln Online-Bestellsystem: https://shop.bioeg.de/ E-Mail: bestellung@bioeg.de ..
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| 2. Aktuelle AMK-Meldungen: (Top) |
| AMK-Information: PEI: Keytruda^(R) (Pembrolizumab) 25 mg/ml | 2026.10.06
| PEI: Keytruda^(R) (Pembrolizumab) 25 mg/ml Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung: aktueller Fälschungsfall bei weiteren Chargen, sofern sie im Rahmen einer klinischen Studie verwendet werden
AMK / Das PEI aktualisiert in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern die vorliegenden Informationen zum Fälschungsfall des Arzneimittels Keytruda^(R) (Pembrolizumab) 25 mg/ml Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung; die AMK berichtete (siehe auch Aktuelle Info vom 01.09.2026 oder Pharm. Ztg. 2026 Nr. 36, Seite 69). Neben den Chargen Z016478 und Z016479 sind weitere Chargen von Keytruda^(R) vom Fälschungsverdacht betroffen: Z004514, Z006129, Z006709, Z007908, Z008568, Z013426, Z015652, Z015833 und Z007415. Pembrolizumab ist unter anderem angezeigt als Monotherapie zur Behandlung des fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierenden) Melanoms und zur adjuvanten Behandlung des Melanoms in den Tumorstadien IIB, IIC oder III nach vollständiger Resektion bei Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren und Erwachsenen. Alle genannten Chargen sind nur betroffen, sofern sie im Rahmen einer klinischen Studie verwendet werden. Die Fälschung betrifft zugehörige gefälschte Dokumente, einschliesslich der Analysezertifikate (Certificates of Analysis - CoAs), die nur für die Verwendung in klinischen Studien erforderlich sind. Als bereits kommunizierte Vorsichtsmassnahme ist die Quarantänisierung sämtlicher Packungen der betroffenen Chargen auf Ebene von Grosshandel, Krankenhäusern, Apotheken, Sponsoren sowie Prüfzentren angeordnet. Weitere Untersuchungen dauern derzeit an. Nach Information des PEI ist ein Rückruf betroffener Chargen zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin nicht angeordnet worden. Bis auf Weiteres sollen Apotheken vorrätige Packungen betroffener Chargen quarantänisieren; es dürfen keine Packungen der betroffenen Chargen im Rahmen von klinischen Prüfungen bei Patienten angewendet werden. Die AMK steht mit dem PEI in Kontakt und wird über weitere Massnahmen informieren, sobald massgebliche Informationen hierzu vorliegen. Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, belieferte Institutionen angemessen zu informieren und Verdachtsfälle von Fälschungen von Keytruda(R) unter www.arzneimittelkommission.de zu melden.
Quellen PEI an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Keytruda RA update 3. (2. Oktober 2026) ..
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| 3. Aktuelle Rückrufe: (Top) |
| Oxycodon-HCl/Naloxon-HCl beta 10 mg/5 mg Retardtabl., 20 St.: Chargenrückruf | 2026.10.06
| Ch.-B.: B418851
Die Firma betapharm Arzneimittel GmbH, 86156 Augsburg, bittet um folgende Veröffentlichung: "Im Rahmen von fortlaufenden Stabilitätsüberprüfungen wurde bei dem genannten Arzneimittel eine Abweichung von der gültigen Spezifikation bei den Parametern Gehalt und Wirkstofffreisetzung für den Wirkstoff Naloxon festgestellt. Wir rufen daher die genannte Charge Oxycodon-HCl/Naloxon-HCl beta 10 mg/5 mg Retardtabletten, 20 Stück (PZN 12456337), zurück. Wir bitten Sie, um Überprüfung Ihrer Lagerbestände und um Zusendung der notwendigen Dokumentation mittels APG-BtM-Formular an den pharmazeutischen Grosshandel nach Vernichtung des Bestandes."
Das APG-BtM-Formular wird am Ende der Pharmazeutischen Zeitung Ausgabe 41/26 veröffentlicht. ..
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